optimal vorbereitet (mit Businessplan und Gründerzuschuss)

Sich NUR etwas zu wünschen bringt absolut nichts. Erst die konkrete Planung eines Ziels macht es wirklich ernst. (Korsch, Wadim)

Von der Geschäftsidee bis zur Gründung 

Sie haben sich für den Schritt in die Selbständigkeit entschieden, ich unterstütze Sie zielgerichtet bei allem, was für die Gründung wichtig ist. Damit Sie Ihr Unternehmen von Anfang an auf professionelle Beine stellen und unnötige Umwege vermeiden, erarbeiten wir gemeinsam Ihren Fahrplan.


Businessplan / Unternehmenskonzept

Der Start in die Selbstständigkeit gelingt am besten mit einem gut durchdachten Plan – Ihrem tragfähigen Unternehmenskonzept. Bei der Ausarbeitung stehe ich Ihnen zur Seite. Außerdem erhalten Sie umfangreiches Informations- und Arbeitsmaterial für die Erstellung Ihres Businessplans inklusive der notwendigen Inhalte und Vorlagen.


Bürokratie & Co.

Anmeldungen, Finanzamt, Rechtsform, Versicherungen, Buchführung, Genehmigungen, Bertiebshaftpflicht- sowie Kranken- und Rentenversicherung, Vorlagen, Rechnungen -  für viele schwebt das wie ein Damoklesschwert über dem Wunsch, sich selbstständig zu machen. Seien Sie unbesorgt... ich weiß, wie das geht und was zu tun ist.


Markteintritt und Kundengewinnung

Was unterscheidet Ihr Angebot von dem der Mitbewerber? Was zeichnet Sie, Ihre Dienstleistung oder Ihr Produkt besonders aus? Kennen Sie den Bedarf Ihrer Kunden? Was ist die beste Strategie zum erfolgreichen Eintritt in den Markt? Antworten auf diese Fragen zu finden, ist unsere gemeinsame Aufgabe. 


Gründungszuschuss (bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit)

Wenn Sie Arbeitslosengeld I erhalten und sich selbstständig machen wollen, dann ist der Gründungszuschuss für Sie ein wichtiges Fördermittel. Ob er bewilligt wird, liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit, die dafür eine Vielzahl von Unterlagen von Ihnen verlangt. Ich lasse Sie hier nicht alleine und unterstützen Sie bei der kompletten Antragsstellung, inklusive fachkundiger Stellungnahme. Details finden Sie unten in den FAQ.

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Kostenloses Coaching mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Impression aus dem Businessplan-Workshop

FAQ Gründungszuschuss

Wie bekomme ich den Gründungszuschuss?

Sie müssen arbeitslos sein und AlG1 beziehen. Oder Sie müssen von Arbeitslosigkeit bedroht sein.

Weiterhin muss ein sogenanntes Vermittlungshemmnis vorliegen. Das kann z.B. sein, wenn Sie aufgrund Ihres Alters nur noch geringe Chancen auf eine langfristige Festanstellung, aufgrund Ihrer Ausbildung und Erfahrung aber gute Chancen als spezialisierter Consultant am Markt haben.

Und natürlich muss die Gründung im Vollerwerb erfolgen.

Welche Voraussetzungen muss ich für den Gründungszuschuss erfüllen?

Sie müssen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben und mindestens einen Tag im Bezug von AlG1 sein. Sie können aber schon die Beantragung mit Ihrem Arbeitsberater vorbesprechen, wenn Sie noch angestellte oder Arbeitnehmer/in sind und von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Am einfachsten ist es, wenn Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. Wenn Sie selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben (Vorsicht: Hier sind weitere Details zu beachten) kann es eine Sperre des AlG1 von drei Monaten geben.

Weiterhin müssen Sie am Tag der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf den Bezug von ALG I haben.

Weiterhin brauchen Sie einen tragfähigen Businessplan inkl. Finanzplanung, also ein überzeugendes Unternehmenskonzept. Die Tragfähigkeit muss durch eine fachkundige Stellungnahme bestätigt werden.

Ansonsten müssen Sie noch einen eigenen Marktauftritt haben oder vorbereiten, eigenes unternehmerisches Risiko tragen und nicht fest in die Organisation eines Auftraggebers eingebunden sein (Scheinselbstständigkeit).

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Sie erhalten als Grundförderung Ihre individuelle ALG1-Leistung für die ersten 6 Monate nach der Gründung. Plus 300 Euro pauschal für bis zu 15 Monate für die Sozialversicherungsbeiträge (egal, ob diese höher oder niedriger ausfallen). Hierbei ist es egal, wie viel Gewinn Sie durch die neue Selbstständigkeit im Bezugszeitraum erzielen. Der Gründungszuschuss muss nicht zurück bezahlt werden.

In Summe heißt das: Ein verheirateter Gründer mit Kind und vorherigem Einkommen über Beitragsbemessungsgrenze kann bis zu 20.425 Euro Gründungszuschuss erhalten. Ein Alleinstehender ohne Kind bis zu 16.709 Euro.

Was ist bei der Beantragung des Gründungszuschuss noch zu beachten?

Arbeiten Sie mit einem Unternehmensberater zusammen, der auf Existenzgründung spezialisiert ist. Bei der Konzeptentwicklung kann ein erfahrener Gründungscoach wertvolle Impulse geben. Diese Beratung kann von mehreren Stellen (AVGS, RKW Hessen, IHK Bayern, BAFA) bezuschusst werden, wenn der Berater dafür akkreditiert ist (für Existenzgründer ein wichtiges Kriterium bei der Beratersuche). Ein kompetenter Gründungsberater maximiert Ihre Chancen auf den Gründerzuschuss und coacht Sie umfassend zur Bewältigung der vielfältigen Stolpersteine bei der Gründung und während der Aufbauphase der Selbstständigkeit.  Ich bin für Sie da in Hanau, Offenbach und Frankfurt. Ich bin für Sie da in Hanau, Offenbach und Frankfurt.

Optimiere Sie Ihren Lebenslauf. Denn Ihr CV und Vorhaben sollten gut zusammenpassen. Die fachliche und persönliche Eignung als Gründer wird beim Antrag auf Gründerzuschuss, Kredite und Fördergelder bewertet. Und Ihre Qualifikationsnachweise werden vom Arbeitsamt dringend für die Beurteilung benötigt.

Steuern auf den Gründungszuschuss?

Gute Nachricht: Der gesamte Gründungszuschuss ist steuerfrei. Er unterliegt (im Gegensatz zum Arbeitslosengeld) nicht einmal dem Progressionsvorbehalt. Nur auf den erwirtschafteten Gewinn während der Bezugsdauer wird der (niedrige) Einkommenssteuersatz erhoben.

Wird Gründungszuschuss für Krankenkassen-Beiträgen mit berechnet?

Für gesetzlich Versicherte fließt die Grundförderung in die Berechnung Ihrer Krankenversicherungsbeiträge ein. D.h. je höher Ihr Gründungszuschuss, desto höher Ihre Beiträge für die GKV.